Das Kultusministerium hat klargestellt: Für einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich EMS muss kein Lernrückstand vorliegen.
Ab 1. Juli 2026 gilt für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beim VBE Hessen ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von 1 Euro.
Die neue Regelung gilt für alle, die nach dem 1. August 2025 das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Aktivrente, dank der seit 1. Januar 2026 Rentner/innen 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können, profitieren auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen.
Teilzeit wird nicht automatisch unbegrenzt bzw. für den gesamten beantragten Zeitraum bewilligt. Denken Sie daher an die Fristen!
Seit 1. Mai gilt: Beihilfe-Bescheide werden an die dienstliche Adresse zugestellt, wenn die Rechnungen per Post eingereicht wurden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 können Schulen einen Religionsunterricht anbieten, der sowohl katholische als auch evangelische Inhalte vermittelt.
Die neue Studie fragt außer nach Gewalt durch Schüler/innen oder Eltern auch nach Gewalt „von innen“, z.B. durch Kolleginnen/Kollegen oder Vorgesetzte.
Der Landesvorstand und die Landesleitung des VBE Hessen haben sich Ende April in der Rhön getroffen, um bildungs- und gewerkschaftspolitische Themen zu beraten.
Das Kultusministerium hat das Hessische Kompetenzzentrum Gesunde Schule gegründet. Der VBE Hessen begrüßt dies, hält die Verbesserung der Arbeitsbedingungen aber für mindestens so wichtig.
Unabhängig von der aktuellen Tarifrunde machen sich dbb Hessen und VBE Hessen auch für die Bezahlung der verbeamteten Lehrkräfte stark.
Sie kennen den Leitfaden des HMKB zum Umgang mit Gewalt gegen Lehrkräfte noch nicht? Dann fragen Sie unbedingt bei Ihrer Schulleitung nach!
Die Neuregelung betrifft die Zahl der Tage, an denen Dienstbefreiung in Anspruch genommen werden kann sowie die Attestpflicht.
Der Erlass zur Annahme von Geschenken wurde überarbeitet und hält sinnvolle Neuerungen.
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wie dem VBE Hessen lassen sich ab 2026 steuerlich absetzen - über die Werbungskostenpauschale hinaus.
Die Stellen für UBUS-Koordinatorinnen und Koordinatoren können endlich ausgeschrieben werden
Wer in den vergangenen Jahren noch nicht Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt hat, sollte dies vor Jahresende tun.
Die Vorsitzenden der Regional- und Kreisverbände im VBE Hessen haben sich in Solms getroffen, um Positionen zu aktuellen Themen abzustimmen und den VBE-Gewerkschaftstag vorzubereiten.
Ein neuer Erlass sieht vor, dass befristet Beschäftigte in jedem Fall in den Sommerferien bezahlt werden, sofern sie zum ersten Schultag des zweiten Halbjahrs angestellt werden und der Vertrag bis zu den Ferien läuft.
Das Kultusministerium hat gegenüber dem Hauptpersonalrat Schule klargesgestelt, dass es keine Verpflichtung gibt, die Schul-ID zu nutzen.
Die "Wunschvorsorge" ist eine Leistung des MAS für alle Landesbediensteten, die eine konkrete Gesundheitsgefahr an ihrem Arbeitsplatz für sich selbst befürchten.
320 Schulen in Hessen - 80 davon bereits ab dem kommenden Schuljahr - sollen vom „Startchancen-Programm“ des BMBF profitieren. Geld fließt u.a. für multiprofessionelle Teams und organisatorische Unterstützung durch Schulhelfer/innen.
Der Zugang zu den dienstlichen Mail-Adressen ist nicht mehr auf dem gewohnten Weg über https://owa.hessen.de möglich. Stattdessen müssen Lehrkräfte ihre dienstlichen E-Mails nun über die Schul-ID Hessen abrufen.
Der VBE Hessen begrüßt ausdrücklich, dass der neue Leitfaden Zuständigkeiten im Umgang mit Gewalt klar benennt, z.B. dass die Staatlichen Schulämter betroffene Lehrkräfte unterstützen müssen.
An allen öffentlichen Schulen in Hessen sollen ab diesem Schuljahr spezielle Beratungslehrkräfte Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln. Dafür bekommen die Schulen eine zusätzliche Stunde zugewiesen.
Rauskommen, Neues sehen, außerschulisch lernen: Das sollen das "Schulausflugticket" und der "Kulturbus" erleichtern, die seit Beginn des Schuljahres den Schulen in Hessen zur Verfügung stehen.
Für die Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten, die wegen einer dienstlichen Fortbildung anfallen, gibt es jetzt neues Antragsformular.
Bei beruflich bedingten Reisen ins europäische Ausland müssen Lehrkräfte und andere „mitfahrende“ Kolleginnen und Kollegen die sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Darauf hat das Kultusministerium hingewiesen.
Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die bei der Arbeit Gewalt erfahren haben, steht eine Angriffsentschä-digung zu - egal ob die Angreifer volljährig sind oder eine geistige Behinderung haben oder eben nicht.