Anspruch auf Altersermäßigung auf das 60. Lebensjahr verschoben

Die neue Regelung gilt für alle, die nach dem 1. August 2025 das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die Kürzungen in der Altersermäßigung sind nun Fakt. Das sogenannte Artikelgesetz, das neben vielen anderen Paragraphen auch den § 9 der Pflichtstundenverordnung neu fasst, wurde am 10. Juni 2026 vom Hessischen Landtag beschlossen. 

Die neue Regelung gilt für alle, die nach dem 1. August 2025 (!), also im Laufe dieses Schuljahres, das 55. Lebensjahr vollendet haben. Für diesen Personenkreis verschiebt sich die Altersermäßigung quasi nach hinten: Sie erhalten eine Ermäßigung erst im Schuljahr, dass der Vollendung des 60. Lebensjahres (bisher 55) folgt, in Abhängigkeit von ihrem Einsatz im Unterricht. Die zweite Stufe greift nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bisher 60). Neu eingeführt wird eine dritte Stufe, die nach Vollendung des 64. Lebensjahres greift.

Für alle Lehrkräfte, die vor dem 1. August 2025 das 55. Lebensjahr vollendet haben, gilt die bisherige Regelung als eine Art Bestandsschutz weiter (Altersermäßigung ab 55 bzw. 60 Jahren).

Details in unseren "Durchblicken"

Den Umfang der Ermäßigung (in Abhängigkeit vom Stellenumfang) können Sie aus unseren "Durchblicken" zur Pflichtstundenverordnung ersehen, die für Mitglieder im internen Bereich unserer Homepage zugänglich sind (Menu-Punkt Service).

Als VBE haben wir die geplanten Änderungen auf verschiedenen Wegen scharf kritisiert und versucht abzuwenden: Wir haben per Pressemitteilung Öffentlichkeit für das Thema hergestellt, wir haben eine Stellungnahme zur Gesetzesänderung abgegeben und die Kürzungen sowohl im Hauptpersonalrat am Kultusministerium als auch im direkten Gespräch mit Bildungspolitikern der CDU-Fraktion auf den Tisch gebracht. 

Negative Folgen der Kürzungen werden wieder nicht bedacht

Wie schon die Einsparungen an den integrierten Gesamtschulen, beim Sozialindex und in der Lehrkräftebildung spottet dieser Plan dem vollmundigen Versprechen des Kultusministers, an der Bildung würde nicht gespart. „Denn die Folgen werden auch hier nicht bedacht“, warnt Stefan Wesselmann, der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Hessen und erläutert: „Wenn Lehrkräfte die volle Stundenzahl in der Schule nicht mehr schaffen, werden sie künftig andere Wege gehen (müssen), um die Belastungen für sich zu reduzieren.“

Das heißt: Entweder sie beantragen Teilzeit – oder sie entscheiden sich dafür, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Ruhestand zu gehen. Dies kann das Kultusministerium dann nicht verhindern. „Das Land würde also genau jene Lehrkräfte verlieren, die es eigentlich an den Schulen halten möchte“, stellt Wesselmann klar. Der VBE Hessen fordert das HMKB daher einmal mehr auf, endlich die Arbeitsbedingungen an den Schulen zu verbessern, um sowohl erfahrene Lehrkräfte zu halten als auch mehr Nachwuchs für den Beruf zu gewinnen. „Die Sparmaßnahmen, die in den letzten Wochen scheibchenweise bekannt werden, sind für den Kampf gegen den Lehrkräftemangel absolut kontraproduktiv!"

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