Angst um Ihre Gesundheit? Wunschvorsorge beantragen!

Die "Wunschvorsorge" ist eine Leistung des MAS für alle Landesbediensteten, die eine konkrete Gesundheitsgefahr an ihrem Arbeitsplatz für sich selbst befürchten.

Nicht neu, aber wenig bekannt und genutzt ist das Instrument der „Wunschvorsorge“ durch den MAS, den arbeitsmedizinischen Dienst des Landes Hessen. Wenn Bedienstete eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen an ihrem Arbeitsplatz für sich selbst befürchten, können sie die Wunschvorsorge in Anspruch nehmen. 

Eine Beratung ist zu ganz unterschiedlichen Anliegen möglich, allen voran Schwangerschaft und Betriebliche Wiedereingliederung (BEM). Denkbar ist aber auch, sich wegen Themen wie Belastungen durch Lärm, schweres Heben (z.B. von Kindern mit körperlich-motorischen Einschränkungen) oder Gefahren durch Infektionen an den MAS zu wenden. 

Was der Betriebsarzt am Ende anordnet – also Verbesserungsvorschläge mit Blick auf die Arbeitsbedingungen oder passende Schreibtische, Sitzmöbel, Ruhemöglichkeiten im Zuge von Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Krankheit – ist selbstverständlich individuell.

Wichtig: Damit die Kosten vom Land Hessen übernommen werden, muss die Schulleitung das Beauftragungsformular unterschreiben. Das Formular finden Sie hier.

Rechtsgrundlage für die Wunschvorsorge ist §5 der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ . Mehr Informationen zur Wunschvorsorge gibt es hier.