
Ein wichtiger Hinweis für alle Personalräte: Durch die Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes sind nun u.a. die Vorgaben zur Dienstbefreiung und zu Informationsrechten unter anderen Paragraphen zu finden.

Die aktuelle forsa-Umfrage deckt sich mit den Erfahrungen in Hessen: Zwar gibt es Fortschritte bei der technischen Ausstattung - aber keineswegs flächendeckend. Und: Es mangelt an Support. Der VBE Hessen fordert daher einen Masterplan für die Schulen.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die als unbefristet Beschäftigte in Eingangsstufen oder Vorklassen unterrichten, können künftig (wieder) verbeamtet werden. Das regelt ein neuer Erlass.