Das Kultusministerium hat klargestellt: Für einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich EMS muss kein Lernrückstand vorliegen.
Ab 1. Juli 2026 gilt für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beim VBE Hessen ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von 1 Euro.
Die neue Regelung gilt für alle, die nach dem 1. August 2025 das 55. Lebensjahr vollendet haben.




