Bei Rechtsfragen unterstützen wir Sie persönlich und in unserer Telefon-Sprechstunde, mit einer Rechtsschutz-Versicherung und mit Rechtsbeistand vor Gericht.
Dienstvereinbarungen
Ob Teilzeit, BEM, Mobbing oder der Umgang mit elektronischen Medien: Hier finden Sie die Vereinbarungen, die Gesamtpersonalräte vor Ort mit den Staatlichen Schulämtern getroffen haben.
Durchblicke
Ob es um Konferenzen, pädagogische Maßnahmen oder Zeugnisse geht: Mit unseren „Durchblicken" haben Sie schulrechtliche Regelungen immer übersichtlich zur Hand.
Arbeitshilfen
Hier gibt es Tipps und Hinweise für die tägliche Arbeit - von Zeugnissen, Elternbeschwerden bis zu THA-Aufgaben.
Geld & Recht
Sie wollen es genau wissen? Hier verlinken wir zu Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Formularen rund ums Schul- und Dienstrecht.
Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen dienstlichen Belangenpersönliche Beratung durch VBE-Funktionsträgerinnen und -träger wöchentliche, juristische Telefon-Sprechstunde rechtlicher Beistand, auch vor Gericht
Diensthaftpflicht-Versicherung u.a. 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden, 50.000 € für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, 5.000 € für Schäden am Eigentum der Schule
Newsletter zu Themen aus der Gewerkschaft und der Bildungspolitik
Interessenvertretungim Hauptpersonalrat Schule am HKM
in den Gesamtpersonalräten an den Staatlichen Schulämtern
gegenüber Kultusministerium, Bildungsverwaltung und politischen Parteien
Günstige BeiträgeMitgliedsbeiträge gestaffelt nach Besoldungsgruppe Sonderkonditionen für Studierende, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV), beurlaubte und arbeitslose Lehrkräfte
Günstige Konditionen bei Angeboten anderer VBE-Landesverbände und beim VBE-Verlag
Studierende: beitragsfrei Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV): 1 € (ab 1. Juli 2026) Beurlaubte (z. B. in Elternzeit), geringfügig Beschäftigte: 3,00 €
Teilzahler sind Mitglieder, deren Beschäftigungsumfang höchstens 75% umfasst. (Für diese reduzierten Beiträge ist die Vorlage eines Nachweises notwendig.) Die Beiträge verstehen sich als Monatsbeiträge, der Einzug erfolgt jedoch quartalsweise.