Den Leitfaden nutzen!

Sie kennen den Leitfaden des HMKB zum Umgang mit Gewalt gegen Lehrkräfte noch nicht? Dann fragen Sie unbedingt bei Ihrer Schulleitung nach!

Vor rund zwei Jahren ist der Leitfaden des HMKB zum Umgang mit Gewalt gegen Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an die Schulen gegangen. Doch immer wieder stellen wir fest, dass nur wenige Kolleginnen und Kollegen diesen Leitfaden kennen, der Zuständigkeiten im Umgang mit Gewalt klar benennt, z.B. dass die Staatlichen Schulämter betroffene Personen unterstützen müssen.

Deshalb: Fragen Sie bei Ihren Schulleitungen oder dem Personalrat nach – oder laden Sie sich den Leitfaden von der Homepage des VBE Hessen herunter.

Der VBE Hessen hält den Leitfaden für ein wichtiges Instrument, um Gewalt transparent zu machen und Betroffene zu unterstützen. Seit Jahren weisen wir regelmäßig auf die steigende Gewalt hin, zuletzt 2023 mit einer Studie, die neben Zahlen auch die dauerhaften Folgen für Körper und Seele der Betroffenen offenlegte. Rückendeckung und Unterstützung für betroffene Kolleginnen und Kollegen ist dabei keineswegs selbstverständlich. Ganz im Gegenteil werden Fälle von Gewalt häufig heruntergespielt oder totgeschwiegen, nicht selten auch von Schulleitungen oder Staatlichen Schulämtern.

Zentral ist dabei aus Sicht des VBE Hessen die Zusicherung, dass „die Staatlichen Schulämter betroffene Lehrkräfte im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unterstützen“ – wenngleich sie aus rechtlichen Gründen nicht als Rechtsbeistand auftreten dürfen. Zudem enthält der Leitfaden den Hinweis, dass „…auch gegen nicht strafmündige Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren das Stellen einer Strafanzeige in Betracht kommen (kann).“

Den Schulleitungen werden mit den Kontaktdaten von Ansprechpersonen in der Schulaufsicht und Schulpsychologie und der schematischen Darstellung der zu ergreifenden Maßnahmen nützliche Informationen geliefert.

Sie finden den Leitfaden auch auf unserer Homepage, in der Rubrik "Nützliches für Schule & Beruf".