Kolleginnen und Kollegen, die zum Schuljahr 2026/27 versetzt werden möchten, müssen ihren Versetzungsantrag bis zum 31.01.2026 stellen.
Kolleginnen und Kollegen, die zum Schuljahr 2026/27 versetzt werden möchten, müssen ihren Versetzungsantrag bis zum 31.01.2026 stellen. Versetzungsanträge sind sowohl digital als – nach wie vor – auch in Papierform möglich. Für das Stellen der Anträge gilt: Sie sollten lückenlos gestellt werden, d.h. jährlich erneuert werden. Den Vorgaben zufolge soll die Freigabe für eine Versetzung spätestens nach dem vierten Versetzungsantrag gegeben werden.
Hinweis: Der digitale Versetzungsantrag muss auf dem Serviceportal in der Rubrik „Bewerbungen“ gestellt werden.
Vorlagen für die Versetzungsanträge innerhalb Hessens und für einen Wechsel des Bundeslands finden Sie hier.