Nachteilsausgleich, Klassenarbeiten, Intensivklassen u.a.: Hier gelten als Folge der neuen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) leicht veränderte Vorgaben.
Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) wurde in einigen Punkten an das Hessische Schulgesetz angepasst, u.a. wurden Corona-Sonderregelungen in Dauerregelungen überführt oder wieder gestrichen. Die Novelle gilt seit 16.09.2023.
Die Änderungen betreffen u.a. den Nachteilausgleich (jetzt auch für Schüler/innen mit psychischen Erkrankungen), die Verteilung der Leistungsnachweise (in der Grundschule nur noch zwei statt drei pro Woche), Noten-Tendenzen (+/-) bei Klassenarbeiten und Zeugniserteilung, Intensivklassen und Intensivkurse (weitere Verlängerung möglich) und Ordnungsmaßnahmen (ohne vorangehende pädagogische Maßnahmen).
Die aus VBE-Sicht nennenswerten Änderungen haben wir in einem Überblick für Sie zusammengestellt, den Sie hier finden.
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