Sozialindex: Neue Gewichtung zugunsten zugewanderter Schüler/innen

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde der Integrationsindex abgeschafft und die damit verbundenen Ressourcen wurden in den Sozialindex überführt. Die Indikatoren des Sozialindex wurden neu gewichtet, wie das HKM im Hauptpersonalrat erläutert hat. 

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde der Integrationsindex abgeschafft und die damit verbundenen Ressourcen in den Sozialindex überführt. Die Indikatoren des Sozialindex wurden zudem neu gewichtet und die zugewanderten Schüler/innen dabei stärker berücksichtigt (als zugewandert gilt ein/e Schüler/in, wenn in der Lehrer- und Schülerdatenbank LUSD die Staatsangehörigkeit(en) oder die Familiensprache als nicht deutsch erfasst wird.)

Auf der Sitzung Anfang Juni hat das Kultusministerium gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPRS) erläutert, wie sich die Anteile am Sozialindex (100 Prozent) genau verändert haben:

zugewanderte Schüler/innen                                            von 28 auf 30%

Empfänger/innen von SGB II-Leistungen:                        von 24,9 auf 24%

Anteil der Einfamilienhäuser an der Gesamtzahl der Wohnungen         von 25,4 auf 24%

Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung:                                           von 21,6 auf 22%

Das Kultusministerium hat außerdem die Gründe für den Abschied vom Integrationsindex, der im März 2017 eingeführt worden war, erläutert: Die auf Basis des Integrationsindex errechneten Stunden wurden halbjährlich zugewiesen. Für die Schulen bedeutete das je eine halbe Stunde pro Schüler/in für zwei Schulhalbjahre, um den Wechsel aus einer Intensivmaßnahme in die Regelklasse zu unterstützen. 

Das Problem: Die Stunden konnten immer erst nach einem erfolgten Wechsel zugewiesen werden, also mit zeitlicher Verzögerung. Das war auch von Nachteil, wenn ein/e Schüler/in zurück in die Intensivklasse wechselte oder von der Grundschule auf die weiterführende Schule. Jetzt entfallen die zugewiesenen Stunden nicht mehr nach einem Jahr, sondern bleiben dauerhaft erhalten.

Mit der Neuregelung wurde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von 2018 umgesetzt. Darin war vereinbart worden, den Sozialindex neu zu betrachten und mit dem Integrationsindex zusammenzuführen.

 

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