Für die Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten, die wegen einer dienstlichen Fortbildung anfallen, gibt es jetzt neues Antragsformular.
Kosten, die für die Kinderbetreuung oder für die Pflege durch Dritte entstehen, weil die (sonst betreuenden/pflegenden) Angehörigen an einer dienstlichen Fortbildung teilnehmen, werden erstattet. Dies regelt §12 Abs. 4 des Hessisches Gleichstellungsgesetzes (HGLG).
Nun gibt es für die Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten ein neues Antragsformular – wir haben es hier hinterlegt.
Grund dafür ist, dass die Zuständigkeit für zentrale Fortbildungsveranstaltungen in der Landesverwaltung gewechselt hat. Das Prozedere für Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte bleibt aber gleich: Die Antragsteller/innen reichen ihre Anträge innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung auf dem Dienstweg über die Schulleitung ein. Das Staatliche Schulamt leitet die Anträge dem Hessischen Kultusministerium weiter. Die Auszahlung des Betrages wird von der Hessischen Bezügestelle (HBS) erfolgen.
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