Teilzeit wird nicht automatisch unbegrenzt bzw. für den gesamten beantragten Zeitraum bewilligt. Denken Sie daher an die Fristen!
Wer Teilzeit beantragt bzw. beantragt hat, sollte an die Fristen denken. Denn Teilzeit wird - zum Beispiel nach der Elternzeit - nicht automatisch unbegrenzt bzw. für den gesamten beantragten Zeitraum bewillig.
Das Schulamt kann kürzere Abschnitte genehmigen, nach deren Ablauf ein erneuter Antrag gestellt werden muss (der in der Regel aber problemlos verlängert wird). Wichtig: Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden, also zum 31.1. für das nächste Schuljahr oder zum 31.7.für das zweite Schulhalbjahr.
Diese Etappenregelung hat aus unserer Sicht durchaus positive Seiten: So können Sie regelmäßig prüfen, ob die Teilzeit noch zu Ihrer Lebenssituation passt. Zumal Sie unbedingt bedenken sollten, dass sich jedes Jahr in Teilzeit auf Ihre Pension auswirkt. So sehr die Möglichkeit, über Jahre hinweg in Teilzeit arbeiten zu können, ein Segen für das Familienleben ist – im Alter kann dies unter Umständen einer finanziell schwierigen Situation führen.
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