Mitgliedsbeiträge: Jetzt gesondert steuerlich absetzbar!

Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wie dem VBE Hessen lassen sich ab 2026 steuerlich absetzen - über die Werbungskostenpauschale hinaus.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist eine wichtige Neuregelung in Kraft getreten: Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann ab 2026 seinen Gewerkschaftsbeitrag geltend machen – und zwar zusätzlich zur Werbungskostenpauschale. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand.

Diese Pauschale beträgt aktuell 1230 Euro und wird automatisch berücksichtigt, egal ob die/der Steuerpflichtige Nachweise erbringt oder nicht. Nur wer darüberhinausgehende Ausgaben und entsprechende Belege hat, konnte bislang also seine Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer absetzen. 

Nun ist beides absetzbar – deshalb unbedingt dran denken: Bei der nächsten Steuererklärung auch die Mitgliedsbeiträge für den VBE Hessen angeben!

Mit dieser Gesetzesänderung sollen die Gewerkschaften gestärkt werden, die eine zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung Deutschlands spielen, so die Begründung. Damit verbunden ist der Gedanke, dass die Bereitschaft, einer Gewerkschaft beizutreten, durch die Absetzbarkeit der Mitgliedsbeiträge steigt (wobei der VBE Hessen bekanntlich vergleichsweise moderate Beiträge verlangt).

 

Foto: Fabian Blank / unsplash