Eine forsa-Umfrage unter Schulleitungen im Auftrag des VBE zeigt, dass Kommunen und Schulen noch nicht vorbereitet sind auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze.
Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder, wenn ab dem kommenden Schuljahr der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt? Diese Frage ist einer forsa-Umfrage unter Schulleitungen zufolge, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegeben hatte, vielerorts immer noch offen.
Auch der VBE Hessen sieht die Kommunen und Schulen in Hessen vor enormen Herausforderungen und hält den Anspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Schulkind vielerorts nur schwer bis gar nicht erfüllbar, sowohl aufgrund der Raumnot als auch wegen des Personalmangels. „Die Schulen sind gezwungen, pragmatische Lösungen zu finden. Da der Rechtsanspruch schrittweise, Jahrgang für Jahrgang, eingeführt wird, könnte das bedeuten, dass zwar alle Schulanfänger einen Platz im Ganztag bekommen, dafür aber erstmal bei den Älteren Plätze eingespart werden“, sagt der VBE-Landesvorsitzende Stefan Wesselmann.
Standards für den Ganztag – und für Bildungsgerechtigkeit
Wesselmann fürchtet außerdem um die Qualität des Angebots: „Es darf auf keinen Fall passieren, dass Schulen nur Orte zum Verwahren sind, allein um dem Rechtsanspruch zu genügen.“ Deshalb brauche es neben besserer räumlicher und finanzieller Ausstattung auch bessere politische Steuerung. Das heißt: „Das Kultusministerium muss Standards z.B. zur pädagogischen Qualifikation des Personals und Räumlichkeiten definieren – und die Schulträger müssen sie einhalten! Sonst schafft der Ganztag nicht Bildungsgerechtigkeit, sondern fördert Ungleichheiten“, stellt Wesselmann klar.
Ganztag ist nicht gleich Ganztag!
Mit Unbehagen sieht der VBE Hessen, dass die Begriffe Ganztagsschule und Ganztagsangebot in der öffentlichen Diskussion vermischt werden: Während mit Ganztagsschule ein verzahntes, über den Tag verteiltes Unterrichts-, Betreuungs- und Förderangebot gemeint ist, geht es beim anderen um freiwillige Betreuungsangebote und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. „Es besteht die Gefahr, dass so bei Eltern Erwartungen geweckt werden, die von den Schulen nicht erfüllt werden bzw. erfüllt werden können“. erläutert der VBE-Landesvorsitzende.
Vertretungskräfte: auch nachmittags notwendig!
Zudem tut sich in Sachen Betreuungsgarantie ein weiteres Problem auf: Fällt nachmittags eine Lehrkraft wegen Krankheit aus, können die Schulen dafür nicht auf das Budget zur Sicherstellung der sogenannten „Verlässlichen Schule“ (VSS) zurückgreifen – denn diese Mittel sind nur zur Betreuung bei Unterrichtsausfall am Vormittag vorgesehen. „Das Kultusministerium muss daher dringend die verlässlichen Zeiten neu definieren und die Mittel aufstocken“, fordert Stefan Wesselmann aufgrund der Tatsache, dass Nachmittagsangebote von Lehrkräften künftig nicht ersatzlos ausfallen dürfen.
Die forsa-Umfrage zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf der Homepage des VBE-Bundesverbands: www.vbe.de.
Zu den Positionen und Forderungen des VBE Hessen zur Ganztagsschule und zu Ganztagsangeboten an Schulen gelangen Sie hier.
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