Antrag auf Überleitung für UBUS-Kräfte: Einzelfallentscheidung sinnvoll

Nach Einschätzung des VBE Hessen ist für UBUS-Fachkräfte der Entgeltgruppe 10 eine Überleitung unproblematisch, bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 kann eine Einzelfallprüfung sinnvoll sein.

Unter vielen UBUS-Fachkräften herrscht aktuell Unsicherheit, ob eine Überleitung in die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte (also in die seit 1.8.2022 geltende Fassung) Sinn ergibt und sie von den höheren Entgelten profitieren – oder ob im Gegenteil eine solche Entscheidung Nachteile bringen könnte.

Nach Einschätzung des VBE Hessen wird sich für die meisten UBUS-Fachkräfte durch eine Überleitung nichts ändern. Das gilt in jedem Fall für Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, während bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 die Erfahrungsstufe eine Rolle spielt. Sind diese Personen seit August 2022 in der Erfahrungsstufe aufgerückt und werden nach einer Überleitung hochgestuft, beginnt die Stufenlaufzeit nämlich von vorne. 

Folglich sollte eine Entscheidung über den Antrag auf Überleitung im Einzelfall entschieden werden. Dabei sollten alle UBUS-Fachkräfte berücksichtigen, wie viele Berufsjahre sie noch vor sich haben und welche Erfahrungsstufe sie demnach noch erreichen könnten.

 Im Antrag selbst ist an einer Stelle anzukreuzen, ob die/der Antragsteller/in davon ausgeht, dass sich aus der neuen Entgeltordnung „derzeit kein Anspruch auf einer der Zulagen und/oder Höhergruppierung ergibt“. Hier können wir die Kolleginnen und Kollegen beruhigen: Wenn sie aufgrund einer falschen Berechnung/Einschätzung hier ein Kreuzchen setzen, nehmen sie sich nicht die Möglichkeit einer höheren Eingruppierung – das Schulamt prüft diese Anträge nochmals. Wichtig übrigens: Reichen Sie Ihren Antrag unbedingt auf dem Dienstweg über die Schulleitung ein!

 

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