Wer in den vergangenen Jahren noch nicht Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt hat, sollte dies vor Jahresende tun.
Alle Jahre wieder…. erinnern wir alle, die dies noch nicht getan haben, daran Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen. Denn die ist, so hat es der Hessische Verwaltungsgerichts-hof vor vier Jahren nach einer Klage des dbb Hessen festgestellt, verfassungswidrig bzw. „nicht amtsangemessen“. Da die Besoldung aber noch nicht angepasst wurde, empfiehlt der dbb Hessen vorsorglich, bis zum Jahresende Widerspruch einzulegen, damit die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Ansprüche zu gegebener Zeit geltend gemacht werden können.
Dies gilt für Beamtinnen/Beamte und Versorgungsempfänger/innen, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben sowie für Beamtinnen / Beamte auf Probe oder auf Widerruf, die dies für 2025 erstmals tun können.
Wichtig: Der Widerspruch muss bis zum 31. Dezember 2025 bei der Bezügestelle am Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein. Wir empfehlen dafür ein Einschreiben, so dass Sie einen Nachweis über den Eingang haben.
Als Hilfestellung haben wir für Sie ein Musterschreiben vorbereitet. Sie finden es im internen Bereich unserer Homepage im Menü-Punkt Service-Arbeitshilfen (Log-In-Daten bereithalten!)