
Wer noch nicht Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt hat, sollte dies jetzt tun - die Frist läuft bis zum 31.12.2023. Nur so können zu gegebener Zeit besoldungs- und versorgungsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Die aktuelle forsa-Umfrage unter Schulleiter/innen, die der VBE auf dem Deutschen Schulleitungskongress (DSLK) vorgestellt hat, bringt ein eindeutiges Ergebnis: Der Mangel an Lehrkräften ist das größte Problem in ihrem Arbeitsalltag - gefolgt von der überbordenden Bürokratie.
Die Personalratswahlen 2024 werfen ihre Schatten voraus: Auf dem Treffen des VBE-Landesvorstands wurde der Zeitplan festgezurrt und die Kampagne besprochen. Weitere TOPs waren der Beschluss des Positionspapiesr „BNE und Nachhaltigkeit an Schulen“ und die Neuwahl der Sprecherinnen des Jungen VBE.