VBE entsetzt über weitere Kürzungen bei Verlässlicher Schule - Vorgeschmack auf
Schuldenbremse - VBE-Chef empört und ohne Verständnis - Aufforderung zur Änderung an
weiterführenden Schulen - VBE mahnt Verlässlichkeit an
"Das nenne ich Timing", empörte sich der hessische VBE-Landeschef Helmut Deckert heute über
Kürzungen bei der Verlässlichen Schule. "Zwei Tage nachdem Hessens Wähler für eine Schuldenbremse
ab 2020 votiert haben, kürzt das Hessische Kultusministerium nun schon zum zweiten Male in einem
Jahr die Vertretungsmittel. Da hat man Mühe an einen Zufall zu glauben", so Deckert weiter.
Hintergrund der Empörung des VBE und vieler Schulleiter ist, dass heute bekannt wurde, dass die Mittel
für Vertretungsfälle erneut um 25 % gekürzt wurden. Das hat zur Folge, dass bei einem längerfristigen
Ausfall die Schulen nur 75 % des ausfallenden Unterrichts in Geld ersetzt bekommen. "Das muss mir
einer erst mal vormachen, wie ich mit 75 % der Mittel 100 % des Unterrichts gewährleisten soll",
ironisierte Deckert. "Jetzt wird klar, um was es wirklich geht: Die Schulen sollen durch Bordmittel mit
den Kürzungen selbst fertig werden und nach außen dafür gerade stehen. Das heißt im Klartext eine
weitere Belastung der Kollegien, die ohnehin bundesweit einen historischen Höchststand an
Unterrichtsverpflichtung haben. So haben sich die Schulen den Weg in die Selbstständigkeit sicher
nicht vorgestellt."
Deckert fordert das Hessische Kultusministerium auf, die Kürzungen sofort zurückzunehmen oder
öffentlich einzugestehen, dass die Verlässliche Schule im bisherigen Umfang nicht mehr finanzierbar sei.
Die Schulen müssen Unterricht wieder ausfallen lassen dürfen", forderte der VBE-Landesvorsitzende.
"Zumindest für die weiterführenden Schulen ab Klasse 5 muss das gelten, wenn man ehrlich sein will."
Dann könne man mit den so umgewidmeten Geldern im Grundschulbereich die entsprechende
Verlässlichkeit wieder sicherstellen.
Deckert hielt dem Ministerium vor, dass es so wohl kaum als verlässlicher Partner seiner Schulen und
Schuleliter gelten könne. Dies behindere das notwendige Vertrauen beim Weg in die Selbstständigkeit
erheblich.
Hintergrundinformation:
Bislang galt für längerfristige Erkrankungen, dass die Schulen bis zu 5 Wochen aus ihren Eigenmitteln
die Vertretung zu regeln und zu finanzieren hatten, danach das Staatliche Schulamt. Zugleich
erhielten die Schulen auf Antrag ihre eingesetzten Mittel zurück. Diese werden jetzt auf 75 % gekürzt,
einschließlich der von den Schulen bereits eingesetzten Mittel.
Diese Regelung trifft vor allem kleine und mittlere Schulen, die kein ausreichendes Budget haben.