Zurück
VBE Hessen kritisiert erneut vorgelegtes Lehrerbildungsgesetz - VBE-Chef beklagt
Praxisferne und mangelnde Entlastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst -
Mentorenentlastung angemahnt

Aus Anlass des heute in den Landtag eingebrachten Entwurfes des neuen Lehrerbildungsgesetzes hat
der VBE Hessen seine Kritik an der Vorlage erneuert. "Nicht alles, was lange währt, wird wirklich gut",
meinte der VBE-Landesvorsitzende und spielte damit auf die lange Zeit an, die das Gesetz in der
Koalition brauchte. "Der VBE hält nach wie vor seinen Vorschlag für besser, nicht weil wir starrköpfig
sind", so der VBE-Chef, "sondern weil unser Entwurf besser ist als der Entwurf der Koalition."

So weise der VBE-Entwurf einen deutlich größeren Praxisanteil auf und entlaste die Lehrkräfte im
Vorbereitungsdienst, wobei er die 24 Monate lange Ausbildung der 2. Phase beibehalte, die der VBE
seinerzeit mit erkämpft hatte.

"Von der versprochenen Verknüpfung der 1. und 2. Phase der Lehrerbildung ist so gut wie nichts übrig
geblieben", lautet die Kritik des VBE. "Man hat aus Kostengründen den Vorbereitungsdienst verkürzt
ohne ihn wirklich zu reformieren. Der VBE wird auch mit Interesse verfolgen, ob und wie die Mentoren
aus der finanziellen Ersparnis der Verkürzung entlastet werden."

"Angesichts der von der Landesregierung betriebenen sog. Schuldenbremse erwarten wir da wenig",
zeigte sich der VBE-Landesvorsitzende Deckert wenig optimistisch. "Aber Ausbildung ohne Man-Power
geht eben einfach nicht. Zudem muss dringend die Qualität der Ausbildung verbessert und
lehramtsübergreifend organisiert werden."

Information: Das VBE-Modell in seinen Eckpunkten:
1.
Einstieg im Regelfall nur mit 1. Staatsexamen
2.
Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin 24 Monate
3.
Einstellungstermine sind der 1. Mai und der 1. November.
4.
Zeit der intensiven Kern-Ausbildung wird auf 3 Semester ausgedehnt
5.
Die inhaltliche Gestaltung wird lehramtsbezogen für alle studierten Fächer erfolgen
6.
Es erfolgt eine deutliche Stärkung der Ausbildung in den Fächern
7.
Die Fachmodule sollen nach Möglichkeit zumindest zeitweise lehramtsübergreifend organisiert werden.
8.
Drei Ausbilder bzw. Ausbilderinnen sind durchgehend an der Ausbildung einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst beteiligt. Damit wird der wichtige Faktor Kontinuität in der Ausbildung gewährleistet.
9.
Das Einführungsmodul wird auf die Hälfte reduziert.
10.
Schulrecht erhält einen stärkeren und verbindlichen Stellenwert in der Ausbildung
11.
Die LiV führen ein Portfolio.
12.
Die Zahl der Module wird verringert, die erste Bewertung erfolgt erst im 2. Hauptsemester
13.
Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst: wird zeitlich gestreckt.
14.
Die bewerteten Unterrichtsbesuche durch Ausbilder/innen werden verringert. Ein Beratungsgespräch der Ausbilder/innen mit der LiV findet am Ende des 1. Hauptsemesters statt.
15.
Die bisherige schriftliche Arbeit im Rahmen der 2. Staatsprüfung entfällt.
16.
Der Prüfungsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern (einschließlich eines lehramtsgleichen Fachausbilders) und ein durch die LiV frei wählbares Mitglied
17.
Seminare und Lehrproben werden neu gewichtet, die Ausbildungsschule einbezogen und das Prüfungsgespräch auf 20 % Anteil gesetzt
18.
Die Zuordnungstabelle Punkte - Gesamtnote wird geringfügig geändert, so dass eine LiV, die in allen Einzelbewertungen 13 Punkte erhalten hat, mit der Gesamtnote "Mit Auszeichnung bestanden" abschließt.
19.
Die Betreuung durch Mentoren/Mentorinnen an den Ausbildungsschulen wird im Zeitbedarf festgeschrieben
20.
Die Anrechnung der LiV auf das Stellen-Ist der Ausbildungsschule in Höhe von 6,0 Std. erfolgt nur für den Zeitraum, in dem sie eigenverantwortlichen Unterricht erteilen.